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#Wir suchen Ihren Wunschmieter

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Servicespektrum

Wir erstellen ein Exposé der Immobilie und  übernehmen die Online-Präsentation des Mietobjektes inklusive aller Kosten.

Vor der Besichtigung kontaktieren wir die Mietinteressenten telefonisch.

Jeder Mietinteressent füllt eine „Selbstauskunft“ aus, und wir überprüfen den Mieter auf Wunsch durch eine Schufa-Auskunft.

Wir übernehmen die Besichtigungen und wählen unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben den passenden Mieter aus.

Wir erstellen den Mietvertrag in Absprache mit Ihnen und erledigen die Wohnungsübergabe inklusive Protokoll.

Die Provision für Vermietungen trägt per Gesetz der Vermieter. Die Provisionshöhe für die Vermietung hängt von der Art der Immobilie und dem damit verbundenen Aufwand ab.

Energieausweis

Unsere Kooperationspartner - Architekten und Energieberater - erstellen den notwendigen Energieausweis professionell, schnell und kostengünstig. Wir informieren Sie gerne.

Pflicht ist der Energieausweis per Gesetz vor der Besichtigung bei Verkauf und Neuvermietung einer Immobilie. Befreit sind Denkmalschutzobjekte und kleine Gebäude bis 50 m².

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger.

Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird anhand der Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre erstellt.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis berücksichtigt die Dämmwerte des Hauses (Zustand Fenster - Dämmung Dach / Kellerdecke u.s.w.) inklusive des Zustandes der Heizungsanlage.

Gewerbeimmobilien

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

 

Neubauten

Für Neubauten wird ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Verbrauchs - oder Bedarfsauweis - welcher Energieausweis ist erforderlich?

Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten und Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
Bei älteren und unsanierten Häusern mit höchstens vier Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig, d.h. ein Bedarfsausweis muss erstellt werden.

Energieausweis in der Verwaltung

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.
Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Gewerbeimmobilien

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

Neubauten

Für Neubauten wird ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Verbrauchs - oder Bedarfsauweis - welcher Energieausweis ist erforderlich?

Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten und Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
Bei älteren und unsanierten Häusern mit höchstens vier Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig, d.h. ein Bedarfsausweis muss erstellt werden.

Energieausweis in der Verwaltung

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.
Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Vermietungsimmobilien

100 | Aachen-Nähe Klinikum
Gut aufgeteilte 2- Zimmerwohnung, ca. 64 m² mit Südbalkon + TG Stellplatz

Objektart
Wohnung
Objekttyp Etagenwohnung
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Miete
PLZ 52074
Ort Aachen
Etage 4
Wohnfläche ca. 64 m²
Anzahl Zimmer 2
Anzahl Schlafzimmer 1
Anzahl Badezimmer 1
Befeuerung Gas
Heizungsart Zentralheizung
Kabel Sat TV Ja
Stellplätze 1 Garage
Balkon Ja
Baujahr 1983
Energieausweis Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch 115,6 kWh/(m²*a)
Energieausweis gültig bis 19.07.2028
Baujahr lt. Energieausweis 2003
wesentlicher Energieträger Gas
Nebenkosten 205,00 €
Warmmiete 775,00 €
Kaution 2 MM
Kaltmiete 570,00 €

17 | Aachen Zentrum
ca. 200 m² ruhige Büro- oder Praxisfläche + Aufzug und Parken - beste Infrastruktur

Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp Büroetage
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete
PLZ 52064
Ort Aachen
Etage 2. Etage
Gesamtfläche ca. 200 m²
Anzahl Zimmer 7
Bürofläche ca. 200 m²
Boden Teppichboden
Fahrstuhl Personenaufzug
Zustand Gepflegt
Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 12.07.2027
wesentlicher Energieträger Fernwärme
Endenergieverbrauch (Wärme) 112,1 kWh/(m²*a)
Netto Kaltmiete 2000,00 €
Nebenkosten 360,00 €
Warmmiete 2360,00 €
   
Kaution nach Absprache

26 | Aachen Zentrum
ca. 370 m² ruhige Büro- oder Praxisfläche + Aufzug und Parken - beste Infrastruktur

Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp Büroetage
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete
PLZ 52064
Ort Aachen
Etage 3. Etage
Gesamtfläche ca. 370 m²
Anzahl Zimmer 15
Bürofläche ca. 370 m²
Boden Teppichboden
Fahrstuhl Personenaufzug
Zustand Gepflegt
Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 12.07.2027
wesentlicher Energieträger Fernwärme
Endenergieverbrauch (Wärme) 112,1 kWh/(m²*a)
Netto Kaltmiete 3700,00 €
Nebenkosten 800,00 €
Warmmiete 4500,00 €
   
Kaution nach Absprache

90 | Aachen-Forst
Geräumige 3-Zimmer Wohnung im Erdgeschoss mit 2 überdachten Balkonen

Objektart
Wohnung
Objekttyp Erdgeschoss
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Miete
PLZ 52078
Ort Aachen
Lage Gartenblick
Wohnfläche ca. 86 m²
Anzahl Zimmer 3
Anzahl Schlafzimmer 2
Anzahl Badezimmer 1
Anzahl sep. WC 1
Befeuerung Gas
Heizungsart Zentralheizung
Kabel Sat TV Ja
Balkon Ja
Baujahr 1969
Energieausweis Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch 117,5 kWh/(m²*a)
Energieausweis gültig bis 12.03.2028
Baujahr lt. Energieausweis 1969
wesentlicher Energieträger Gas
Nebenkosten  
Warmmiete  
Kaution  
Kaltmiete